Die Unternehmensgrundsätze von Johnson & Johnson Vision sollen die Gesundheit von Kontaktlinsenträgern durch den verantwortungsvollen und sicheren Vertrieb von Kontaktlinsen fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir folgende Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von ACUVUE® Produkten aufgestellt.

 

 

geschäftsbedingungen

 

  • Qualifizierte Fachkräfte und Einzelhändler sollten nur von anerkannten Lieferanten in Österreich kaufen und sind nicht berechtigt, Vertriebspartner oder Händler für die Produkte zu benennen oder an sie zu verkaufen.
  • Qualifizierte Fachkräfte und Einzelhändler sollen keine Produkte außerhalb von Europa verkaufen oder sie an Parteien verkaufen, die möglicherweise Produkte außerhalb von Europa liefern.
  • Qualifizierte Fachkräfte und Einzelhändler müssen Warenzeichen und Marken von Johnson & Johnson Vision in Übereinstimmung mit den Unternehmensgrundsätzen von Johnson & Johnson Vision verwenden.
  • Qualifizierte Fachkräfte und Einzelhändler dürfen keine falschen oder irreführenden Aussagen über Johnson & Johnson Vision, sein Geschäftsgebaren oder seine Produkte treffen.
  • Qualifizierte Fachkräfte und Einzelhändler müssen alle Markenlizenzen oder Nutzungseinschränkungen beachten, die möglicherweise für den Kauf oder Erhalt der Produkte von Johnson & Johnson Vision gelten.
  • Qualifizierte Fachkräfte und Einzelhändler mit Direktkonten müssen ihr Konto bei Johnson & Johnson Vision in ausgeglichenem Zustand halten.
  • Johnson & Johnson Vision behält sich das Recht vor, jährliche Buchprüfungen bei qualifizierten Fachkräften und Einzelhändlern in Auftrag zu geben, um einschätzen zu können, ob sie allen rechtlichen Verpflichtungen, der Musterlinsen-Regelung und allen Gebietsbeschränkungen nachkommen.
  • Johnson & Johnson Vision behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung zu einer qualifizierten Fachkraft oder einem Einzelhändler zu beenden, die bzw. der diese Grundsätze nicht einhält. Eine Beendigung der Geschäftsbeziehung befreit den Kunden nicht von der Verpflichtung, ausstehende Beträge an Johnson & Johnson Vision zu zahlen.

Hier können Sie unsere vollständigen Geschäftsbedingungen herunterladen.

 

musterlinsen-regelung

 

Gemäß unserer AGB ist die Verwendung von Musterlinsen auf das Probetragen, für Anpassungen oder auf den gelegentlichen Ersatz von verlorenen Linsen beschränkt.
Reine Musterlinsenbestellungen ohne Verkaufsware werden mit € 2,50 Porto belastet bei Online- und EDI-Bestellungen bzw. € 4,90 Porto bei Bestellungen per Telefon oder E-Mail. 
Bestellen Sie daher optimalerweise Ihre Musterlinsen zusammen mit Ihrer nächsten Warenbestellung von ACUVUE® Kontaktlinsen, alle Bestellungen, ab einem Netto-Warenwert von €80,00 sind portofrei.

Sollte diese Option für Sie ungünstig sein, bieten wir Ihnen ebenfalls die Möglichkeit an, Ihre Musterlinsenbestellungen zu bündeln. Die Auslieferung der Musterlinsen erfolgt dann zusammen mit der nächsten Warenlieferung, spätestens jedoch am Mittwoch der folgenden Woche. Etwaige Warenbestellungen sind ab einem Netto-Warenwert von 80€ portofrei, die Portogebühr für die Musterlinsenbestellungen entfällt in diesem Fall.
Die Option der Musterlinsenbündelung ist nicht grundsätzlich voreingestellt, kann bei Bedarf jedoch aktiviert werden.

Bei Fragen hierzu steht Ihnen unser Kundenservice ([email protected] oder telefonisch unter 01 36025 235) selbstverständlich gerne zur Verfügung.